RS Traumhaustüren GmbH
Untermaisbach 22 1/2
Tel.: +49 8721 9999-855
E-mail: info@rs-traumhaustueren.de
www.rs-traumhaustueren.de
Geschäftsführer: Klaus Holzapfel
Handelsregister Landshut HRB 13497
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE356958307
Bankverbindung:
Sparkasse Niederbayern – Mitte
IBAN: DE96 7425 0000 0041 2363 40
BIC: BYLADEM1SRG
1. Anwendungsbereich
1.1
Unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Geschäftsbedingungen) gelten ausschließlich für alle Vertragsbeziehungen zwischen der RS Traumhaustüren GmbH und einem Unternehmer (Kunde), insbesondere für die Lieferung von Waren. Gleichgültig ist, ob das Geschäft in Betriebsräumen, per E-Mail, über das Internet, telefonisch oder auf sonstigem Wege geschlossen wurde. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
1.3
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.4
Ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen gelten „Informationen des Herstellers“, die über unser Internet-Portal im Bereich „downloads“ eingesehen bzw. ausgedruckt werden können.
2. Angebot/Auftragsbestätigung/Vertragsabschluss
2.1
Alle Angebote der RS Traumhaustüren GmbH erfolgen freibleibend und unter dem Vorbehalt der schriftlichen Bestätigung der RS Traumhaustüren GmbH, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich bestimmt. Die Annahme der Reisenden oder Vertretern erteilten Aufträge bleibt vorbehalten und bedarf gleichfalls der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Zu einem Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sowie nähere Beschreibungen, sind nur annähernd maßgebend und dienen der ungefähren Beschreibung und Festlegung des Liefergegenstandes. Gleiches gilt für Leistungs- und Verbrauchsangaben. Diese Angaben stellen keine Garantie für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit des Liefergegenstandes dar, inhaltliche und technische Angaben über die Ausführung der angebotenen Produkte sowie Mengen und Größen sind kalkulationsrelevant. Der Lieferer behält sich Änderungen von Maßen, Farben und Gewichten des Liefergegenstandes bis zur Lieferung vor.
2.2
Von allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen wie auch Prospekten und Katalogen behält sich die RS Traumhaustüren GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Jedwede Verwendung außerhalb des zu Grunde liegenden Vertrages, wie auch die Weitergabe an Dritte, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der RS Traumhaustüren GmbH.
2.3
Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einem Monat durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annehmen können.
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ausgeliefert und/oder berechnet worden sind. Mündliche, telefonische oder fernschriftliche Bestellungen bedürfen, vorbehaltlich Satz 1, zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung. Bei solchen Bestellungen trägt der Besteller Gefahr und Kosten etwa entstehender fehlerhafter Fertigungen.
2.4 Mit der Versendung der Auftragsbestätigung erfolgt gleichzeitig die Freigabe für die Fertigung. Bei etwaigen Auftragsänderungen oder Annullierungen nach diesem Zeitpunkt gehen daher die von uns aufgewendeten Kosten zu Lasten des Bestellers.
2.5 Etwaige von uns im Rahmen von Kundenanfragen erteilte technische Auskünfte oder Ausführungsvorschläge sind unverbindlich und erfolgen nur unter Ausschluss jeglicher Haftung.
2.6 Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen wurden nicht getroffen, im Übrigen haben mit unseren Handelsvertretern oder Verkaufsangestellten getroffene Abreden nur Gültigkeit, wenn sie mit der Bestellung schriftlich an uns hereingereicht und durch uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, dass die Schriftform nicht gelten soll.
3. Preise und Preisanpassung
3.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ergeben sich unsere Preise aus den am Tage der Auftragsbestätigung geltenden Preislisten und Shopseiten. Die aktuellen Preislisten können jederzeit bei uns angefordert werden.
3.2
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
3.3
Unsere Preise gelten ab Werk des Herstellers und schließen nicht die Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten ein.
3.4
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie ist zusätzlich in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung zu zahlen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
4.1
Wir liefern nur für den gewerblichen Bedarf. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur bei Geschäften mit Endverbrauchern und wird daher ausgeschlossen. Die Lieferung erfolgt per VORKASE oder mit SEPA-Firmenlastschriftverfahren, die Abbuchung erfolgt 5 Tage nach Erhalt der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind auf Anfrage möglich, bedürfen aber in jedem Fall zur wirksamen Vereinbarung der Schriftform.
4.2
Wir sind darüber hinaus berechtigt, jegliche weitere Warenlieferungen zurückzubehalten. Falls nicht anders ausgezeichnet, gelten alle Preise in EURO.
4.3
Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Im Falle des Verzuges sind wir weiter berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
4.4
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig bei unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen sowie solchen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
5. Liefer- und Abruffristen; Abnahme
5.1
Die Lieferfristen gelten nur annähernd. Lieferzeitabsprachen stellen grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarung dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich von uns als Fixtermin schriftlich bestätigt. Bei Vereinbarung eines Fixtermins kann die Lieferung zu einer bestimmten Uhrzeit nicht gewährleistet werden. Die Liefertermine gelten als eingehalten, sobald Versandbereitschaft von uns gemeldet worden ist.
5.2
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden und seiner Mitwirkungspflichten voraus. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Lieferverzögerungen in unserem Geschäftsbetrieb oder im Betrieb unserer Zulieferer aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Aufruhr, Kriegseinflüsse oder Terrorereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, berechtigen uns, die Lieferung um eine angemessene Zeit zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Wird uns oder unserem Lieferanten die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir ebenso wie der Zulieferant von der Liefer- und Leistungspflicht frei. In Fällen der Verzögerung oder der Unmöglichkeit der Leistung unterrichten wir den Kunden hierüber unverzüglich.
5.3
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit nichts anderes vertraglich schriftlich vereinbart - und dies für den Kunden zumutbar ist.
5.4
Auf Maß gefertigte Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen!
6. Gefahrenübergang - Versand/Verpackung
6.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ unserer Lieferanten vereinbart.
6.2
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware ein Werk unserer Lieferanten verlässt. Dies gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten, übernehmen. Eine Pflicht zum Entladen der Ware trifft uns im Verhältnis zum Kunden nicht. Die freie Anliefermöglichkeit unserer Lieferanten mittels LKW auch mit Anhänger gewährleistet der Kunde.
6.3
Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme in Folge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wie ihm Versand- und Lieferbereitschaft angezeigt haben. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
6.4
Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück, ausgenommen sind Paletten und Gitterboxen. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
6.5
Wird Ware aus Kulanz zurückgenommen, trägt der Kunde jede Gefahr bis zum Eingang der Ware in unserem Werk.
6.6
Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus allen Rechtsbeziehungen uns gegenüber erfüllt hat.
7.2
Wird die Vorbehaltsware vom Kunden derart mit einem Grundstück verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstückes wird, so tritt der Kunde schon jetzt den entsprechenden, erstrangigen Teil der Ansprüche gegen seinen Auftraggeber und/oder den Bauherrn mit allen Nebenrechten in Höhe aller zwischen uns und dem Kunden bestehenden Forderungen an uns ab. Für den Fall eines Weiterverkaufs tritt der Kunde seine Ansprüche gegen den Abnehmer an uns in gleicher Höhe ab.
7.3
Im Rahmen seines Geschäftsbetriebes ist der Kunde jedoch berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen und den Kaufpreis einzuziehen. Diese Berechtigung erlischt, wenn der Kunde sich uns gegenüber in Verzug befindet. Wir sind dann berechtigt, alle bereits gelieferten Gegenstände abzuholen, was uns schon jetzt von dem Kunden gestattet wird. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Von einer Pfändung der Vorbehaltsware oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Kunde uns unverzüglich durch eingeschriebenen Brief benachrichtigen. Entstehen uns dadurch Kosten, dass wir Vollstreckungsmaßnahmen oder andere Beeinträchtigungen erleiden, so wird der Kunde uns derartige Kosten erstatten.
7.4
Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware in ausreichender Höhe zu versichern. Etwaige Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen tritt der Kunde schon jetzt an uns ab.
7.5
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Montage, Montage- bzw. Bedienungsanleitung und Windwiderstandsklassifizierung, Filiformkorrision und Voranodisation
8.1
Die Montage gelieferter Waren ist nicht Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden. Die Montage wird von unserem Kunden in eigener Verantwortung durchgeführt. Auf besondere Anforderung unterstützen wir unseren Kunden durch Schulungen oder sonstige Hilfestellungen. Solche Unterstützungsleistungen ändern nichts an der eigenverantwortlichen Durchführung der Montage durch unseren Kunden.
8.2
Unsere Montage- bzw. Bedienungsanleitungen, technische Beratung in Wort und Schrift sollen dem Kunden die bestmögliche Verwendung unserer Waren und Leistungen erläutern. Sie befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sich durch eigene gewissenhafte Prüfung von der Eignung unserer Waren und Leistungen zu dem von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Hierzu gehören insbesondere die Angaben über Ausführung Tragfähigkeit sowie Beschaffenheit des Montageuntergrundes und die Weitergabe der diesbezüglichen Angaben an uns bei der Bestellung. Kann also das Produkt aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben des Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden, so haften wir und unsere Lieferanten nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.3
Aufgrund der Komplexität des Zusammenwirkens von Baustoffen, Werkzeugen und Befestigungselementen empfehlen wir dem Kunden, sich von den konkreten bauspezifischen Verhältnissen vor Ort, insbesondere statische Gegebenheiten, im Einzelnen zu überzeugen und zu unterrichten. Hierzu gehört insbesondere die Prüfung von Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Montageuntergrundes. Da wir grundsätzlich keine Montage für den Kunden durchführen, sondern nur die bestellten Waren liefern, besteht hierfür keine Haftung.
8.4
Die Anforderungen der Wind-Widerstands-Klassen sind im Internetportal unter „downloads“ einzusehen ausdruckbar. Voraussetzung hierfür ist, dass eine ordnungsgemäße und im Übrigen technisch mangelfreie Montage durch unseren Kunden durchgeführt wurde. Dabei ist weitere Voraussetzung, dass die Produkte mit der vom Hersteller empfohlenen Art und Weise montiert ist.
8.5
Von uns gelieferte Elemente sind, soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, für den Einbau/Wartung mit einer Produktspezifischen Revisionsvorrichtung ausgestattet. Erfolgt der Einbau in der Fassade derart, dass eine Revision von außen nicht möglich ist, so haften wir im Falle eines Mangels der Produkte nicht für die mit der Öffnung und Schließung der Fassade verbundenen Kosten im Zusammenhang mit der Mangelbeseitigung an der gelieferten Elemente. Dies gilt auch für den Eintritt eines Garantiefalles. Der Kunde hat seinen Endkunden auf die Notwendigkeit der Herstellung der frei zugänglichen Revision hinzuweisen.
8.6
Wichtiger Hinweis zur Filiformkorrision (= Wachstum fadenförmiger Korrisionspuren unter einer Lackschicht, das unter bestimmten Bedingungen von Feuchtigkeits- und Elektrolytgehalt der Atmosphäre auftreten kann, z.B. in Küstenregionen.): Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass Filiformkorrision beim Einsatz pulverbeschichteter Aluminiumteile/sonstiger lackierter Bauteile ausschließlich durch Voranodisation vermieden werden kann. Eine solche kann bei Bedarf angefragt werden. Ohne Voranodisation wird für das Auftreten von Filiformkorrision bei entsprechenden Bauteilen keine Gewährleistung übernommen.
9. Gewährleistung/Untersuchungs- und Rügepflicht/Schadensersatz
9.1
Branchenübliche Abweichungen von Farbe, Design usw. stellen keine Mängel dar. Das gleiche gilt bei Abweichungen unserer Produkte von Muster und Probe. Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Wir stehen jedoch nicht dafür ein, dass die bestellten Gegenstände in Konstruktion und Aufstellung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im jeweiligen Verwendungsbereich entsprechen.
9.2
Die Ware ist bei Übergabe unverzüglich auf die volle vertragsgemäße Tauglichkeit zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen, spätestens am Sitz unseres Kunden. Veranlasst der Kunde die Lieferung an einen dritten Ort, z.B. an den Wohnsitz seines Kunden, so gehen die Risiken aus der Direktlieferung ab Verlassen des Lieferwerkes zu Lasten des Kunden. Mängelrügen müssen unverzüglich und schriftlich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung, angezeigt werden, d.h. bei uns eingegangen sein. Für Mängel, die erst innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, gilt die gleiche Form und Frist. Die Frist berechnet sich ab Auftreten des Mangels. Verletzt der Kunde seine Untersuchungs- Wartungs- und Rügepflicht, so stehen ihm keine Gewährleistungsansprüche zu.
9.3
Liegen Mängel der Lieferung vor, werden diese nach Wahl der RS Traumhaustüren GmbH beseitigt oder die mangelhaften Gegenstände durch Lieferung neuer mangelfreier Waren ersetzt, die ersetzten Teile werden Eigentum der RS RS Traumhaustüren GmbH.
Im Fall der Mängelbeseitigung ist die RS Traumhaustüren GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu übernehmen, soweit sich diese Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Liefergegenstände nach einem anderen Ort als vertraglich vorgesehen verbracht wurden.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen.
Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Aufstellung, unsachgemäße Pflege, natürliche Abnutzung oder Austauschwerkstoffe entstehen, sofern sie nicht auf Verschulden der RS Traumhaustüren GmbH zurückzuführen sind. Die RS Traumhaustüren GmbH übernimmt auch keine Haftung für von Seiten des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung der RS Traumhaustüren GmbH vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten.
9.4
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung und Ansprüche auf Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb der Kaufsache sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. Der Haftungsausschluss gilt ebenso wenig bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Ansprüche aus Hersteller- bzw. Lieferregress bleiben ebenso unberührt.
9.5
Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, Nichtbefolgung unserer Betriebs- oder Wartungsanweisungen, eigenmächtige Änderungen an den Produkten, Auswechselung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterial, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, Austausch des Werkstoffes, natürliche Abnutzung, Filiformkorrision, soweit bei uns keine Voranodisation durchgeführt wurde, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind, unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch den Verwender erfolgte Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter.
9.6
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die zweijährige Verjährung gilt nicht bei einem Bauwerk sowie einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In diesem Fall tritt Verjährung erst nach 5 Jahren, gerechnet nach Gefahrenübergang, ein. Die Verjährungsfrist im Falle eines Hersteller- bzw. Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
9.7
Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen hergeleitet werden.
10. Patente
10.1
Sollte ein Dritter dem Kunden gegenüber oder der Kunde selbst die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, uns hierüber sofort zu verständigen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf eigene Kosten alle Verhandlungen über eine außergerichtliche oder gerichtliche Streitbeilegung bzw. einen Prozess über die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse zu führen. Der Kunde ist zu unserer Unterstützung und zur Übertragung der entsprechenden Vollmachten an uns verpflichtet. Eine Haftung für Schäden aus Patentverletzungen wird von uns nicht übernommen.
11. Bilder, Fotos, Zeichnungen
11.1
Soweit wir einem Kunden Bilder, Fotos oder Zeichnungen überlassen, die dieser z.B. im Internet oder auf Faltblättern, Broschüren o.ä. Werbemitteln verwendet, ist der Kunde verpflichtet, die Herkunft/Urheberschaft dieser Bilder, Fotos oder Zeichnungen kenntlich zu machen, z.B. mit einem Vermerk unter der Abbildung oder auf der Abbildung „Copyright bei RS Traumhaustüren GmbH bzw. metaku - Metall- und Kunststoffbau GmbH“ oder dem entsprechenden Kürzel © in Verbindung mit der Firma RS Traumhaustüren GmbH bzw. metaku - Metall- und Kunststoffbau GmbH. Wurde von uns eine Jahreszahl angegeben, ist diese ebenfalls mit hinter den Copyright-Vermerk aufzunehmen. Werden von uns solche Bilder, Fotos oder Zeichnungen überlassen, an denen RS Traumhaustüren GmbH nicht die Urheberrechte, sondern lediglich die Nutzungsrecht zustehen, werden wir dies dem Kunden mitteilen.
11.2
Die Bilder, Fotos oder Zeichnungen, an denen uns die Urheberrechte zustehen, bleiben Eigentum von RS Traumhaustüren GmbH bzw. metaku - Metall- und Kunststoffbau GmbH. Sie werden dem Kunden ausschließlich leihweise zur Verfügung gestellt und die Duplizierung, Reproduktion, Vervielfältigung, Speicherung oder Weitergabe des Materials an Dritte ist nur zu Zwecken der Zusammenarbeit mit RS Traumhaustüren GmbH und entsprechender Werbung für unsere Produkte gestattet. Bearbeitungen oder sonstige Veränderungen des Bildmateriales, ob durch Fotocomposing, Montagen oder elektronische Hilfsmittel oder sonstige Weise sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für digitales Bildmaterial. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet oder nachgestellt / fotografiert werden ohne unsere schriftliche Zustimmung.
11.3
Soweit der Kunde uns Bilder, Fotos oder Zeichnungen zur Verfügung stellt, steht er dafür ein, dass bezüglich dieser Bilder, Fotos oder Zeichnungen Urheberrechte Dritter nicht betroffen sind und stellt uns von allen Kosten und Schadensersatzansprüchen frei, die uns aus einer im Zusammenhang mit vom Kunden überlassenen Bildern, Fotos oder Zeichnungen entstandenen Urheberrechtsverletzung entstehen.
12. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl
12.1
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Eggenfelden.
12.2
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz in Eggenfelden Gerichtsstand.
12.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des EU-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmungen
13.1
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.
13.2
Salvatoresche Klausel. Der Vertrag bzw. diese Bestimmungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich, die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch eine solche, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.